Die sofortige Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren: 2.000 €.
I.
Dem Kläger sind nach Rücknahme seiner Klage die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden. Mit Schriftsatz vom 18. August 2010 meldete der Prozessbevollmächtigte der Beklagten Auslagen in Höhe von insgesamt 1.396,58 € an.
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