OLG Düsseldorf - Beschluss vom 14.10.2008
I-10 W 92/08
Normen:
ZPO § 91; ZPO § 99;
Fundstellen:
JurBüro 2009, 42
OLGReport-Düsseldorf 2009, 155
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach,

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2008 - Aktenzeichen I-10 W 92/08

DRsp Nr. 2008/23921

Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine isolierte Kostenentscheidung

Zur Anfechtung einer isolierten Kostenentscheidung mit der sofortigen Beschwerde, wenn das Gericht irrtümlich ein Prozessrechtsverhältnis zwischen den im Urteilsrubrum als Kläger und Beklagten aufgeführten Parteien angenommen hat.

Tenor:

Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird das im schriftlichen Verfahren am 10.07.2008 verkündete und der Beschwerdeführerin am 17.07.2008 zugestellte Urteil des Landgerichts Mönchengladbach - Einzelrichterin - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Das Versäumnisurteil vom 03. April 2008 wird aufgehoben.

Die Gerichtskosten werden niedergeschlagen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

2. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden niedergeschlagen. Eine Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens ist nicht veranlasst.

Normenkette:

ZPO § 91; ZPO § 99;

Gründe: