I. Der Schuldner hatte in der Nähe des "Checkpoint Charlie" in Berlin Grundstücke gepachtet und dort 108 Originalteile der Berliner Mauer sowie 1.065 Holzkreuze als Mauer-Mahnmal aufgestellt. Nach Kündigung der Pachtverträge hatte die Gläubigerin gegen den Schuldner einen Titel auf Räumung und Herausgabe erwirkt und den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung beauftragt. Der Gerichtsvollzieher hat dem Schuldner nach der Räumung Vollstreckungskosten in Höhe von 129.635,40 EUR in Rechnung gestellt.
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