OLG Karlsruhe - Beschluss vom 09.03.2007
15 W 93/06
Normen:
ZPO § 104 ;
Fundstellen:
JurBüro 2007, 317
OLGReport-Karlsruhe 2007, 542
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 01.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 551/04

Zulässigkeit der Nachliquidation der Mehrwertsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.03.2007 - Aktenzeichen 15 W 93/06

DRsp Nr. 2008/14155

Zulässigkeit der Nachliquidation der Mehrwertsteuer im Kostenfestsetzungsverfahren

»Wird im Kostenfestsetzungsbeschluss die Mehrwertsteuer abgesetzt, kommt eine Nachliquidation der Mehrwertsteuer nicht in Betracht. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Absetzung aus dem Tenor der Festsetzungsentscheidung oder nur aus den Gründen des Beschlusses ergibt.«

Normenkette:

ZPO § 104 ;

Gründe:

I. Mit Urteil vom 13.10.2005 hat das Landgericht Mannheim die Schadensersatzklage der Klägerin abgewiesen und der Klägerin gleichzeitig die Kosten des Verfahrens auferlegt. Mit Schriftsatz vom 20.10.2005 hat die Beklagte Kostenfestsetzung wie folgt beantragt:

"geben wir zum Zwecke der Kostenfestsetzung die der Beklagten entstandenen Kosten bekannt:

Gegenstandswert: 369.070,73 EUR

Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 1,3 3.281,20 EUR

Terminsgebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 1,2 3.028,80 EUR

Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR

Zwischensumme netto 6.330,00 EUR

16 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 1.012,80 EUR

Gesamtbetrag 7.342,80 EUR

Die Antragstellerin ist zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Es wird beantragt, den zu erstattenden Betrag verzinslich ab Antragsstellung mit 5 % über dem Basiszinssatz festzusetzen."