Der Antragsteller, der sich gegen den Abschluss des Verwaltervertrages mit der Antragsgegnerin zu 1) durch die Mitglieder des Verwaltungsbeirats (Antragsgegner zu 2-4) wendet, hat beantragt, den Wortlaut des/der zur Abstimmung gestellten Antrages/Anträge festzustellen, sowie eine Verkündung über Ergebnis und Inhalt eines Wohnungseigentümerbeschlusses festzustellen; die vorgelegte Niederschrift der Wohnungseigentümerversammlung vom 16. Dezember 2004 entsprechend zu korrigieren; den Verwaltungsvertrag vom 20. Dezember 2004 für nichtig/ungültig/unwirksam zu erklären, hilfsweise die Festsetzung einer Vergütung für nichtig/ungültig/unwirksam zu erklären, soweit sie monatlich EUR 115,00 insgesamt übersteigt, ihn, den Antragsteller, mit mehr als EUR 5,00 monatlich insgesamt belasten soll.
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