Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Rechtspflegers beim Landgericht Köln vom 03.12.2014 -
Es wird festgestellt, dass die Antragsgegner ihr Honorar gegen die Antragstellerin bezüglich des Rechtstreits U gegen Dr. T - Landgericht Köln
Es wird festgestellt, dass den Antragsgegnern eine Terminsgebühr für die die Vertretung der Antragstellerin im Rechtstreit U gegen Dr. T - Landgericht Köln
Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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