OLG Karlsruhe - Beschluss vom 12.08.2015
12 W 10/15
Normen:
RVG § 33;
Fundstellen:
MDR 2015, 1095
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 28.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 325/15

Zulässigkeit der gerichtlichen Festsetzung des Gegenstandswerts für einen außergerichtlichen Vergleich

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.08.2015 - Aktenzeichen 12 W 10/15

DRsp Nr. 2015/14697

Zulässigkeit der gerichtlichen Festsetzung des Gegenstandswerts für einen außergerichtlichen Vergleich

§ 33 Absatz 1 RVG ist auf außergerichtliche Vergleiche nicht anzuwenden.

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde der Klägervertreter gegen den Beschluss des Landgerichts Mannheim vom 28.04.2015 - 6 O 325/15 - wird zurückgewiesen.

2.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG § 33;

Gründe

I.