AG Mönchengladbach-Rheydt, - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 157/01
Zulässigkeit der Gebührenfestsetzung bei allgemeinen Einwendungen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.06.2004 - Aktenzeichen II-10 WF 16/04
DRsp Nr. 2005/7176
Zulässigkeit der Gebührenfestsetzung bei allgemeinen Einwendungen
Außerhalb des Gebührenrechts liegende Einwendungen bleiben nur ausnahmsweise unbeachtet, wenn sie offensichtlich aus der Luft gegriffen oder gänzlich haltlos und unverständlich sind.