Die Beschwerde des Antragstellers vom 22. Februar 2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 27. Januar 2011 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Beschwerdewert: bis zu 600,00 €.
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