KG - Beschluss vom 19.08.2003
6 W 193/03
Normen:
GKG § 6 § 25 Abs. 1 S. 2 § 65 ;
Fundstellen:
NJW-RR 2004, 864

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts

KG, Beschluss vom 19.08.2003 - Aktenzeichen 6 W 193/03

DRsp Nr. 2004/14886

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die vorläufige Festsetzung des Streitwerts

Gegen die vorläufige, zum Zwecke der Vorschussanforderung nach § 65 GKG erfolgte Festsetzung des Streitwertes steht dem Kläger ein Beschwerderecht zu.

Normenkette:

GKG § 6 § 25 Abs. 1 S. 2 § 65 ;
Fundstellen
NJW-RR 2004, 864