I. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 24. März 2009 wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.743,74 Euro festgesetzt.
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