Die Beschwerde des Vaters gegen die Kostenentscheidung in dem Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 13. Juli 2010 wird unter Zurückweisung seines Wiedereinsetzungsantrages als unzulässig verworfen.
Der Vater hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Wert von bis zu 700 € zu tragen.
Die Beschwerde des Vaters, mit der er sich gegen die Kostenentscheidung des Amtsgerichts in dem Beschluss über den Erlass einer einstweiligen Anordnung vom 13. Juli 2010 wendet, ist unzulässig.
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