OLG Düsseldorf - Beschluss vom 18.02.1999
4 Ws 394/98
Normen:
StPO § 304 Abs. 1, 3 § 464 Abs. 1, 2 ; BRAGO § 97 Abs. ;
Fundstellen:
NStZ-RR 1999, 320

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung von Reisekosten des Pflichtverteidigers

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.02.1999 - Aktenzeichen 4 Ws 394/98

DRsp Nr. 2006/9551

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung von Reisekosten des Pflichtverteidigers

»Gegen den nach Abschluss der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auf Anfrage des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erlassenen Beschluss der Strafkammer über die Erforderlichkeit der Reisekosten des Pflichtverteidigers ist die Beschwerde mangels Bindungswirkung nicht statthaft.«

Normenkette:

StPO § 304 Abs. 1, 3 § 464 Abs. 1, 2 ; BRAGO § 97 Abs. ;
Fundstellen
NStZ-RR 1999, 320