I. Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 24. Juni 2009 wird der Streitwertbeschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 26. Mai 2009 wie folgt geändert:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.328,00 € festgesetzt.
II. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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