Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 02.07.2009 -
I. Die Kläger haben im Verfahren vor dem Landgericht Ansprüche gegen den Beklagten wegen einer Erbauseinandersetzung geltend gemacht. Der Beklagte ist Testamentsvollstrecker für den Nachlass des am 29.07.1995 verstorbenen Erblassers G.. Die drei Kläger sind Miterben zu je 1/9, nachdem ihnen die entsprechenden Erbteile von ihrer Mutter (ursprüngliche Miterbin) im Jahr 2003 übertragen wurden. An der Erbengemeinschaft sind außer den Klägern noch drei weitere Miterben (mit Anteilen zu je 2/9) beteiligt.
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