AG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 602 F 341/07
Zulässigkeit der Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die vorläufige Festsetzung des Verfahrenswerts im Verfahren vor den Familiengerichten; Gegenstandswert im Zugewinnausgleichsverfahren
OLG Celle, Beschluss vom 25.10.2010 - Aktenzeichen 10 WF 313/10
DRsp Nr. 2010/19373
Zulässigkeit der Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten gegen die vorläufige Festsetzung des Verfahrenswerts im Verfahren vor den Familiengerichten; Gegenstandswert im Zugewinnausgleichsverfahren
1. Gegen die vorläufige Festsetzung des Verfahrenswerts nach § 55 Abs. 1 S. 1 FamGKG besteht für den Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten kein Beschwerderecht.2. Wird wechselseitig Zugewinnausgleich beantragt, ist von Gegenstandsverschiedenheit auszugehen und eine Wertaddition vorzunehmen.
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen.
Normenkette:
FamGKG § 55 Abs. 1 S. 1;
Gründe:
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