LG Hamburg, vom 05.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 306 O 252/05
Zulässigkeit der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines Hamburgischen Rechtsanwalts
OLG Hamburg, Beschluss vom 17.07.2006 - Aktenzeichen 9 W 45/06
DRsp Nr. 2007/19323
Zulässigkeit der Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts "zu den Bedingungen eines Hamburgischen Rechtsanwalts"
Die Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines Hamburgischen Rechtsanwalts setzt voraus, dass die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht in Betracht kommt.