Die Ehefrau des Klägers war bei der beklagten Gesellschaft rechtsschutzversichert. Der Kläger verlangt von der Beklagten aus diesem Versicherungsverhältnis die Freistellung von 2.628,56 EUR Anwaltskosten, die ihm bei außergerichtlicher Regulierung eines Verkehrsunfallschadens entstanden sind.
Der Kläger ließ sich nach Mandatswechsel in der Schadenssache von einer Rechtsanwaltssozietät vertreten, die ihren Vergütungsanspruch der C. GmbH abgetreten hat. Diese GmbH lässt ihre Forderungen durch die D. AG einziehen.
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