LG Hannover, vom 16.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 S 11/07
AG Hannover, vom 22.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 427 C 11581/06
Zulässigkeit der Abtretung von Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts mit Zustimmung des Schuldners
BGH, Urteil vom 04.12.2008 - Aktenzeichen IX ZR 201/07
DRsp Nr. 2008/24145
Zulässigkeit der Abtretung von Vergütungsansprüchen eines Rechtsanwalts mit Zustimmung des Schuldners
1. Vergütungsansprüche von Rechtsanwälten konnten mit wirksamer Zustimmung des Schuldners auch schon vor der Änderung des § 203 Abs. 1 Nr. 6StGB zum 18.12.2007 an Nichtanwälte abgetreten werden, ohne dass es auf einer rechtskräftige Feststellung der Forderung und einen erfolglosen Vollstreckungsversuch ankam.2. Der Rechtsanwalt muss die nach § 10 Abs. 1RVG geschuldete Berechnung nicht persönlich erstellen und unterzeichnen. Es genügt vielmehr, wenn aus einem von ihm unterzeichneten Schreiben hervorgeht, dass er die Verantwortung für eine mit diesem Inhalt aufgemachte Abrechnung eines Dritten tragen will.