Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels der Kostenfestsetzungsbeschluss der 6. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg –Rechtspflegerin- vom 19. November 2009 aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Beschlusses des 24. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 11. September 2008 sind von der Antragstellerin 3.690,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23. September 2008 an die Antragsgegnerin zu erstatten.
Von den Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin 53 % und die Antragsgegnerin 47 %.
I.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|