I.
Der Antragsteller war dem ehemaligen Angeklagten, dem der Vorwurf des Mordes gemacht worden ist, als Pflichtverteidiger beigeordnet. Die gesetzlichen (Pflichtverteidiger-)Gebühren des Antragstellers betragen 4.450 DM. Der Antragsteller beantragt für seine von ihm erbrachten Tätigkeiten die Gewährung einer Pauschvergütung.
II.
Dem Antragsteller war eine Pauschvergütung zu bewilligen
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