BayObLG - Beschluß vom 23.10.1986
BReg 3 Z 66/85
Normen:
KostO § 7, § 18 Abs. 1 ; WohnGebBefrG § 3;
Fundstellen:
BayObLGZ 1986 Nr. 76
BayObLGZ 1986, 418
JurBüro 1987, 405
Rpfleger 1987, 129

Zeitpunkt für die Bemessung des Geschäftswerts einer Grundbucheintragung bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung

BayObLG, Beschluß vom 23.10.1986 - Aktenzeichen BReg 3 Z 66/85

DRsp Nr. 1998/13749

Zeitpunkt für die Bemessung des Geschäftswerts einer Grundbucheintragung bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung

»Sind Gebühren für Eintragungen im Grundbuch wegen Wegfalls der Voraussetzungen der einstweiligen Gebührenbefreiung nach § 3 Abs. 2 S. 2 WohnGebBefrG später zu erheben, so sind für die Bemessung des Geschäftswerts die wertbildenden Faktoren nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der späteren Erhebung, nicht im Zeitpunkt der Eintragung maßgebend (Abgrenzung zu BayObLGZ 1978, 24).«

Normenkette:

KostO § 7, § 18 Abs. 1 ; WohnGebBefrG § 3;
Fundstellen
BayObLGZ 1986 Nr. 76
BayObLGZ 1986, 418
JurBüro 1987, 405
Rpfleger 1987, 129