I.
Im September 2002 erhob der Kläger mit der Klageschrift vom 18.09.2002 Klage gegen den Beklagten. Auf Seite 3 der Klageschrift verwies der Kläger hinsichtlich der gleichzeitig beantragten Prozesskostenhilfe "auf die beiliegende Erklärung". Die Erklärung des Klägers über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse datiert vom 06.09.2002 und befindet sich in dem nicht paginierten PKH-Beiheft des Beklagten. Mit dem Schriftsatz vom 15.10.2002 erhöhte der Kläger seine Klage und bat (auch) insoweit um Bewilligung der Prozesskostenhilfe.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|