Der Kläger hatte von dem Beklagten Geschäftsräume im Haus Z. Straße in E. gemietet. Durch Urteil des Landgerichts E. vom 26. Juni 1992 wurde er kostenpflichtig und gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar zur Räumung verurteilt. Die hiergegen gerichtete Berufung wurde zurückgewiesen.
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|