Die am 21. Januar 2011 bei dem Oberlandesgericht Celle und am 25. Januar 2011 bei dem Landgericht Lüneburg eingegangenen Beschwerden der Kostenschuldner vom 19. Januar 2011 gegen den am 13. Januar 2011 zugestellten Beschluss der 9. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg vom 12. Januar 2011 werden auf Kosten der Beschwerdeführer zurückgewiesen.
Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens beträgt 1.028,75 €
Testen Sie "Erfolgreiche Gebührenabrechnung nach dem RVG" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|