Wirksamkeit der Vereinbarung eines Anwaltshonorars
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.1999 - Aktenzeichen 24 U 226/98
DRsp Nr. 2006/9516
Wirksamkeit der Vereinbarung eines Anwaltshonorars
Eine Honorarvereinbarung ist gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BRAGO unwirksam, wenn der Vordruck auch die Bestätigung des Mandanten enthält, ein Exemplar der Vereinbarung erhalten zu haben.