OLG Köln - Beschluß vom 22.05.2000
12 W 7/00
Normen:
ZPO §§ 3, 4, §§ 485 ff.;
Fundstellen:
BauR 2001, 688 (Ls)
OLGReport-Köln 2001, 81
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 05.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 23 OH 8/98

Wertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

OLG Köln, Beschluß vom 22.05.2000 - Aktenzeichen 12 W 7/00

DRsp Nr. 2001/686

Wertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren

Die Wertfestsetzung für ein selbständiges Beweissicherungsverfahren ist, soweit nicht lediglich die Korrektur einer vorläufigen Kostenschützung des Antragstellers in Frage steht, in der Regel nicht an dem Ergebnis der Beweissicherung, sondern an dem Interesse des Antragstellers an den sachverständigen Feststellungen zu bemessen.

Normenkette:

ZPO §§ 3, 4, §§ 485 ff.;

Gründe: