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Im Ausgangsverfahren hat der Betriebsrat die Aufhebung der Umgruppierung des Mitarbeiters G3xxx C1xxxxx sowie hilfsweise die Einleitung eines Zustimmungsersetzungsverfahrens beim Arbeitsgericht zur Umgruppierung des Mitarbeiters C1xxxxx - jeweils unter Androhung eines Ordnungsgeldes - verlangt.
Nachdem der Arbeitgeber ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht Dortmund eingeleitet hatte, erklärten die Beteiligten das vorliegende Beschlussverfahren übereinstimmend für erledigt.
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