I.
Der Verfügungskläger (im Folgenden: Kläger), der bis zum Jahresende 2007 auf der Basis eines befristeten Anstellungsvertrages bei dem verfügungsbeklagten Land (im Folgenden: der Beklagten) beschäftigt war, hatte sich um eine zum 01. Januar 2008 zu besetzende Stelle beworben, ihm war jedoch mitgeteilt worden, die Stelle werde durch eine Mitbewerberin/einen Mitbewerber besetzt. Der Kläger hat darauf im Wege der einstweiligen Verfügung beantragt, dass der Beklagten bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagt wird, die fragliche Stelle mit einem anderen Bewerber zu besetzen. Der Kläger würde auf der fraglichen Stelle etwa 6.000,00 Euro brutto verdienen.
Am 09. Januar 2008 haben die Parteien einen gerichtlich protokollierten Vergleich geschlossen.
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