Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 31.01.2019, 2 BV 36 e/18, in der Fassung des Abhilfebeschlusses vom 14.03.2019 abgeändert und der Wert des Verfahrensgegenstands auf
15.000,00 €
festgesetzt.
Die Beschwerdeführer tragen eine Gerichtsgebühr in Höhe von 25,00 €.
I.
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