I. 1. mit notarieller Urkunde vom 10.12.1993 schlossen sich die Firma A-KGaA und die Firma B-GmbH zu einer offenen Handelsgesellschaft, der Beteiligten, zusammen. Die Firma A-KGaA übertrug dabei die in ihrem Eigentum stehenden forstlichen Liegenschaften an die Beteiligte. Die Auflassung wurde am 28.10.1994 im Grundbuch eingetragen.
2. Für die Eigentumsumschreibung stellte der Kostenbeamte des Grundbuchamts der Beteiligten, ausgehend von einem Geschäftewert von 29382376 DM (von der Staatskasse angenommener Grundstückswert), Gebühren und Auslagen in Höhe von insgesamt 36388,20 DM in Rechnung.
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