I.
Der beteiligte Notar beurkundete am 14. August 1997 zu UR-Nr. 286/97 einen Verschmelzungsvertrag, durch den vier bis dahin selbständige Gesellschaften ihr jeweiliges Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten und unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Beteiligte zu 2) übertrugen. Für diese Beurkundung hat der Beteiligte zu 1) der Beteiligten zu 2) die Kostenberechnung vom 29. Januar 1999 erteilt. Dieser Kostenberechnung hat er einen Geschäftswert von 27.313.533,92 DM zugrunde gelegt, der sich aus Beträgen in Höhe von 5.362.936,00 DM, zweimal 10.000.000,00 DM und 1.950.597,92 DM zusammensetzt. Der Gesamtbetrag der Kostenberechnung einschließlich Schreib- und Telekommunikationsgebühren sowie Mehrwertsteuer betrug 61.370,21 DM. Dieser Betrag wurde von der Beteiligten zu 2) beglichen.
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