Wert der Verpflichtung, eine Baulasterklärung abzugeben
OLG Köln, Beschluß vom 04.02.1999 - Aktenzeichen 19 W 6/99
DRsp Nr. 1999/3894
Wert der Verpflichtung, eine Baulasterklärung abzugeben
»Der Wert der Verpflichtung, eine der bereits bestehenden Grunddienstbarkeit inhaltsgleiche Baulasterklärung abzugeben, ist nur mit einem Bruchteil des Wertes der Grunddienstbarkeit (hier: 25 Prozent) anzunehmen.«