OLG Köln - Beschluß vom 15.01.1997
2 W 8/97
Normen:
BRAGO § 10 Abs. 3 ;
Fundstellen:
JurBüro 1997, 474
OLGReport-Köln 1997, 259
VersR 1997, 1509

Weitere Beschwerde gegen Wertfestsetzung nur bei Zulassung durch das Beschwerdegericht, Beschwerde, Gegenstandswert, Festsetzung, weitere Beschwerde, Zulassung

OLG Köln, Beschluß vom 15.01.1997 - Aktenzeichen 2 W 8/97

DRsp Nr. 1997/9513

Weitere Beschwerde gegen Wertfestsetzung nur bei Zulassung durch das Beschwerdegericht, Beschwerde, Gegenstandswert, Festsetzung, weitere Beschwerde, Zulassung

»Im Verfahren nach § 10 Abs. 3 BRAGO ist die weitere Beschwerde nur gegeben, wenn sie von dem Landgericht in der angefochtenen Entscheidung zugelassen worden ist. Das Gericht der weiteren Beschwerde kann die fehlende Zulassung nicht nachholen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde findet im Verfahren nach § 10 Abs. 3 BRAGO nicht statt.«

Normenkette:

BRAGO § 10 Abs. 3 ;
Fundstellen
JurBüro 1997, 474
OLGReport-Köln 1997, 259
VersR 1997, 1509