OLG Thüringen - Beschluss vom 12.07.2007
7 W 336/07
Normen:
ZPO § 109 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Mühlhausen, vom 14.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 1251/05

Wegfall der Veranlassung für eine Sicherheitsleistung

OLG Thüringen, Beschluss vom 12.07.2007 - Aktenzeichen 7 W 336/07

DRsp Nr. 2011/9830

Wegfall der Veranlassung für eine Sicherheitsleistung

Kein Wegfall der Veranlassung für eine Sicherheitsleistung gem. § 109 Abs. 1 ZPO, wenn die Partei, zu deren Gunsten die Sicherheit geleistet ist, ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

Auf die Beschwerde des Klägers werden der Beschluss des Landgerichts vom 14.06.2007 sowie der Nichtabhilfebeschluss vom 04.07.2007 aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 109 Abs. 1;

Gründe: