OLG Koblenz, Beschluss vom 03.09.1998 - Aktenzeichen 14 W 610/98
DRsp Nr. 1999/3922
Vorsorgliche Zeugenbelehrung - Beweisanordnung?
»Werden Zeugen gem. § 273ZPO zugeladen und beim Aufruf der Sache vorsorglich auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen, so kann aus dieser Belehrung noch nicht geschlossen werden, das Gericht habe jetzt objektiv bereits eine Beweisaufnahme angeordnet.«