OLG Köln - Beschluss vom 06.10.2010
17 W 168/10
Normen:
ZPO § 379 S. 1; ZPO § 402; GKG § 17 Abs. 3; ZPO § 144 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 90 O 101/06

Vorschusspflicht bei Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen

OLG Köln, Beschluss vom 06.10.2010 - Aktenzeichen 17 W 168/10

DRsp Nr. 2011/9787

Vorschusspflicht bei Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens von Amts wegen

1. Die Anordnung der Beweiserhebung von Amts wegen darf nicht von der vorherigen Einzahlung eines Auslagenvorschusses abhängig gemacht werden. 2. Der Erlass einer Begleitanordnung mit einer Aufforderung zur Einzahlung ist nicht ausgeschlossen. 3. Welche Partei in welchem Umfang zur Einzahlung aufgefordert wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

ZPO § 379 S. 1; ZPO § 402; GKG § 17 Abs. 3; ZPO § 144 Abs. 1;

Gründe

I.