I.
Die Beteiligte zu 1) ist Miteigentümerin zu 1/2-Anteil des eingangs genannten Grundstücks. Durch notarielle Urkunde vom 21. September 1999 (UR-Nr. /99 Notar)
bot die Beteiligte zu 1) der Beteiligten zu 2) an, ihr das
Eigentum an dem 1/2-Miteigentumsanteil zu übertragen. Die Frist zur Annahme des Angebots endet am 31. Dezember 2005. Zugleich bewilligte die Beteiligte zu 1) die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten der Beteiligten zu 2), welche diese beantragte. Mit Schreiben vom 21. September 1999 teilte der Rechtspfleger dem Notar folgendes mit:
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