OLG Naumburg - Beschluß vom 28.02.1996
6 W 44/95
Normen:
ZPO § 99 Abs. 2 § 599 Abs. 1 § 600 ;
Fundstellen:
OLGReport-Naumburg 1996, 155
RAnB 1996, 173

Vorbehaltserklärung eines im Urkundsprozeß ergangenen Anerkenntnisvorbehaltsurteils: keine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des Endurteils

OLG Naumburg, Beschluß vom 28.02.1996 - Aktenzeichen 6 W 44/95

DRsp Nr. 1996/29017

Vorbehaltserklärung eines im Urkundsprozeß ergangenen "Anerkenntnisvorbehaltsurteils": keine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des Endurteils

Ein Urteil, das aufgrund eines Anerkenntnisses erlassen wird, kann [dann] nicht mit der Kostenbeschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO angefochten werden, wenn das Anerkenntnis "nur für den Urkundsprozeß" erklärt wurde und unter dem Vorbehalt der Ausführung der Rechte im Nachverfahren stand.

Normenkette:

ZPO § 99 Abs. 2 § 599 Abs. 1 § 600 ;

Sachverhalt: