Vorbehaltserklärung eines im Urkundsprozeß ergangenen Anerkenntnisvorbehaltsurteils: keine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des Endurteils
OLG Naumburg, Beschluß vom 28.02.1996 - Aktenzeichen 6 W 44/95
DRsp Nr. 1996/29017
Vorbehaltserklärung eines im Urkundsprozeß ergangenen "Anerkenntnisvorbehaltsurteils": keine isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung des Endurteils
Ein Urteil, das aufgrund eines Anerkenntnisses erlassen wird, kann [dann] nicht mit der Kostenbeschwerde nach § 99 Abs. 2ZPO angefochten werden, wenn das Anerkenntnis "nur für den Urkundsprozeß" erklärt wurde und unter dem Vorbehalt der Ausführung der Rechte im Nachverfahren stand.