Auf die Berufung der Klägerin wird das am 9. Januar 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Kiel unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen geändert und - wie folgt - neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.920,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01. Februar 2007 auf 6.000 € Zug um Zug gegen Herausgabe der unter der Pfandnummer ... unter der Bezeichnung "1 GOL H UHR M DT BD CARTIER SANTOS DEMOISELLE M CA 124 DIA" versetzten Uhr zu zahlen.
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