Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Neuruppin vom 23.8.2010 -
Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Neuruppin vom 8.6.2010 sind von der Klägerin an Kosten
866,05 €
(i. B. achthundertsechsundsechzig und 5/100 EUR)
nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 25.6.2010 an die Beklagten zu erstatten.
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