Dem gerichtlich bestellten Verteidiger, Rechtsanwalt Xxx, Kxxx. 50667 Köln, wird für die Verteidigung des früheren Angeklagten im vorbereitenden Verfahren und im Verfahren vor dem Landgericht - Staatsschutzkammer - Stuttgart eine Pauschgebühr in Höhe von 7.500 00 € (in Worten: siebentausendfünfhundert Euro) bewilligt.
Auslagen und Umsatzsteuer werden gesondert erstattet; schon ausbezahlte oder festgesetzte Gebühren sind anzurechnen.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
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