Die Erinnerung der Rechtsbeschwerdeführerin zu 4 gegen den Kostenansatz vom 22. September 2008 (Kassenzeichen 780008135437) wird zurückgewiesen.
Die Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die für das Land Berlin insbesondere Lotterien durchführt. Sie hat sich mit der Beschwerde und Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Bundeskartellamts gewendet. Der Bundesgerichtshof hat den Beschluss teilweise aufgehoben und die Kosten des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens gegeneinander aufgehoben. Mit ihrer Erinnerung wendet sich die DKLB gegen die ihr daraufhin übersandte Kostenrechnung. Sie macht geltend, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 GKG von der Zahlung der Gerichtskosten befreit zu sein.
Die nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte Erinnerung ist unbegründet.
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