Dem gerichtlich bestellten Verteidiger,
wird auf seinen Antrag und nach Anhörung der Vertreterin der Staatskasse für die Verteidigung des Angeklagten im vorbereitenden und im gerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart eine Pauschgebühr in Höhe von
108.888 Euro
(in Worten: einhundertundachttausendachthundertundachtundachtzig Euro)
bewilligt.
Die Pauschgebühr tritt an die Stelle folgender Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis:
VV Nrn. 4101, 4103, 4105, 4119, 4121-4123 RVG in der Fassung bis zum 31. Juli 2013.
Die Ansprüche des Verteidigers auf Erstattung von Auslagen und Umsatzsteuer bleiben unberührt. Festgesetzte oder schon ausbezahlte Gebühren sind anzurechnen.
Der darüber hinausgehende Antrag des Verteidigers wird abgelehnt.
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