OLG Celle - Beschluss vom 17.04.2000
8 W 186/00
Normen:
GKG § 34 ;
Fundstellen:
BRAGOreport 2002, 128
MDR 2001, 350
Vorinstanzen:
LG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 89/94

Voraussetzungen für die Verhängung einer Verzögerungsgebühr

OLG Celle, Beschluss vom 17.04.2000 - Aktenzeichen 8 W 186/00

DRsp Nr. 2002/10246

Voraussetzungen für die Verhängung einer Verzögerungsgebühr

»Allein der Umstand, dass die prozessuale Vorgehensweise der Beklagten im Hinblick auf hilfsweise Aufrechnung und auf eine bestimmte Aufrechnungsreihenfolge dem erkennenden Gericht als unangebracht oder nicht sinnvoll erscheint, bedeutet nicht, dass den Beklagten eine Verzögerung des Rechtsstreits im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 GKG angelastet werden könnte.«

Normenkette:

GKG § 34 ;

Gründe: