Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Mahnanwalts- und Korrespondenzanwaltsgebühren
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.10.2000 - Aktenzeichen 18 W 44/00
DRsp Nr. 2004/18180
Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit von Mahnanwalts- und Korrespondenzanwaltsgebühren
»Für die Erstattungsfähigkeit der Anwaltsvergütung (Korrespondenzanwaltskosten) kommt es nicht darauf an, ob Widerspruch gegen den Mahnbescheid zu erwarten war.«