I.
Am 16.03.2000 beurkundete der Beteiligte zu 1) ein Verkaufsangebot des Beteiligten zu 2) an seine Mutter, in dem er dieser den Abschluss eines Kaufvertrages über den im Grundbuch von Z1, Blatt 2759 verzeichneten Grundbesitz anbot (UR-NR. 00/2000). Das Angebot bezog sich auf einen Kaufpreis von 1.300.000 DM. In § 3 des Kaufvertragsangebotes heißt es in Bezug auf die in Abt. III des Grundbuchs eingetragenen zwei Sicherungshypotheken über 16.811,56 DM bzw. 16.176,70 DM u.a.:
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