LG Saarbrücken, vom 06.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 463/04
Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.07.2005 - Aktenzeichen 2 W 192/05
DRsp Nr. 2005/17810
Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6ZPO
»Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließen, liegen die Voraussetzungen für die Entstehung einer Terminsgebühr auch nach der Regelung in VV Nr. 3104 Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) zum RVG bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6ZPO nicht vor (BGH MDR 2004, 965; Beschl. v. 30.6.2004 - VI ZB 81/03).«
Das als gemäß §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde zu behandelnde Rechtsmittel ist nicht begründet.
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