Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die ausschließlich im Namen des Klägers erhobene Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern entscheidet,
vgl. Beschluss des Senats vom 25. Januar 2011 - 1 E 32/11 -, [...] Rn. 1 ff., |
ist zulässig, aber unbegründet. Zu Recht ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen für eine Erledigungsgebühr gemäß Nr.
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