Voraussetzungen einer Verfahrenstrennung; Höhe der Gerichtsgebühren
KG, Beschluss vom 10.05.2010 - Aktenzeichen 1 W 443/09
DRsp Nr. 2011/2004
Voraussetzungen einer Verfahrenstrennung; Höhe der Gerichtsgebühren
1. Eine Verfahrenstrennung, mit der das Prozessgericht das Ziel verfolgt, den Prozessstoff zu ordnen und übersichtlicher zu gestalten, ist von dem dem Gericht in § 145ZPO eingeräumten Ermessen gedeckt.2. Die Gerichtsgebühren der durch die Verfahrenstrennung entstehenden gesonderten Verfahren rechnen sich nach dem jeweils maßgeblichen Einzelstreitwert.3. Ist die Verfahrenstrennung nicht ermessenfehlerhaft, so liegt auch keine unrichtige Sachbehandlung i.S. von § 21GKG vor.